Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein Westfalen
Zum 01.01.2005 wurde der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein Westfalen errichtet. Dieser nimmt Aufgaben im Rahmen der Geschäftsfelder
· Landeseigener Betrieb,
· Forstliche Dienstleistungen und
· Hoheitsaufgaben wahr. Seine Aufgaben ergeben sich insbesondere aus dem Bundeswaldgesetz und dem Landesforstgesetz bzw. der Satzung.
Der Landesbetrieb ist als Teil der Landesforstverwaltung für die Erhaltung und Vermehrung des Waldbestandes und die Sicherung seiner Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion i. S. d. umfassenden Nachhaltigkeitsdefinition des verantwortlich.
Der Landesbetrieb Wald und Holz ist eine Einheitsforstverwaltung (Sonderverwaltung), d. h. er bewirtschaftet den Staatswald des Landes Nordrhein-Westfalen, unterstützt den privaten und kommunalen Waldbesitz als Dienstleister und ist als Forstbehörde für die Erhaltung des Waldes und die Förderung der Forst- und Holzwirtschaft tätig. Der Landesbetrieb erfüllt daneben die Aufgaben der Oberen Jagdbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die planmäßigen Zuführungen aus dem Landeshaushalt, verbunden mit den vom Landesbetrieb erwirtschafteten Einnahmen, dienen der Erfüllung der oben angeführten Aufgaben. Die Zuführungen enthalten Beträge für den nicht kostendeckenden Dienstleistungsbereich, für die Umsetzung der Hoheitsaufgaben und Beträge für den Ausgleich von Mindererträgen, die durch den Verzicht auf Nutzungsmöglichkeiten in den Landesforsten begründet sind. Sie betrugen im Jahr 2009 47,4 Mio. EUR (inkl. 1,7 Mio. EUR Investitionskostenzuschuss). In 2009 ist eine einmalige Abführung an den Landeshaushalt von 5 Mio. EUR erfolgt.
Die Höhe der Zuführung in 2010 beläuft sich auf ein Volumen von 46,7 Mio. EUR (zzgl. 1,7 Mio. EUR Investitionskostenzuschuss). Für 2011 sind 49,3 Mio. EUR (zzgl. 1,7 Mio. EUR Investitionskostenzuschuss) veranschlagt, wobei gleichzeitig eine Abführung an den Landeshaushalt von 3,5 Mio. EUR etatisiert wird.
Die Eichverwaltung Nordrhein-Westfalen ist im Januar 2001 in einen Landesbetrieb überführt worden. Kernaufgabe des Landesbetriebes ist der Vollzug der Bestimmungen im gesetzlich geregelten Mess- und Eichwesen, insbesondere im Gesetz über Einheiten im Messwesen, im Eichgesetz, im Medizinproduktegesetz, in der Fertigpackungsverordnung und im Waffengesetz (Beschussrecht). Daneben ist der Landesbetrieb nach dem Gefahrgutrecht u. a. zuständig für die Erteilung und Entziehung der Zulassung für Container und für die Baumusterzulassung von fest verbundenen Tanks, Aufsetztanks und Batteriefahrzeugen. Für den Regierungsbezirk Arnsberg ist der Landesbetrieb regional zuständige Messstelle zur Umweltradioaktivität nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz.
Der geprüfte Jahresabschluss 2009 weist zum 31.12.2009 ein Anlagevermögen von 2,9 Mio. EUR und ein Umlaufvermögen von 7,9 Mio. EUR aus. Nach dem Erfolgsplan 2011 ist für das Haushaltsjahr 2011 eine Zuführung des Landes für den laufenden Betrieb i. H. v. 4,9 Mio. EUR erforderlich. Zuführungen für Investitionen sind für das Haushaltsjahr 2011 nicht vorgesehen.
Kapitalvermögen
a) Rücklagen am 31.12.2009:
Zum 31.12.2009 bestanden Rücklagen gemäß § 62 LHO in Form von vier Sondervermögen:
1. Sondervermögen Risikoabschirmung AG nach dem Gesetz zur Errichtung eines Fonds für eine Inanspruchnahme des Landes Nordrhein-Westfalen aus der im Zusammenhang mit der Risikoabschirmung zugunsten der AG erklärten Garantie: 852,6 Mio. EUR,
2. Sondervermögen Abrechnung Finanzmarktstabilisierungsfonds nach dem Gesetz zur Errichtung eines Fonds für die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den finanziellen Lasten des Finanzmarktstabilisierungsfonds des Bundes: 359,1 Mio. EUR,
3. Sondervermögen Versorgungsrücklage des Landes Nordrhein-Westfalen nach § 14 a Bundesbesoldungsgesetz i. V. m. dem Versorgungsfondsgesetz Nordrhein-Westfalen: 2,61 Mrd. EUR,
4. Sondervermögen Versorgungsfonds des Landes Nordhein-Westfalen gemäß Versorgungsfondsgesetz Nordrhein-Westfalen: 281,5 Mio. EUR.
b) Sonstiges Kapitalvermögen:
Der wesentliche Teil des sonstigen Kapitalvermögens des Landes besteht in Forderungen. Bei den Forderungen handelt es sich hauptsächlich um Darlehen.
Die Darlehensforderungen beruhen zum größten Teil auf den seit 1945 aus ordentlichen und außerordentlichen Landesmitteln ausgezahlten Darlehen.
Daneben bestehen in geringem Umfang Forderungen im Wesentlichen aus Restkaufgeldern und Vorauszahlungen.
Außerdem besteht eine Forderung des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber seinem teilrechtsfähigen Sondervermögen BLB NRW i. H. v. 4.645,6 Mio. EUR.