Der Landesbetrieb hat die öffentliche Ausschreibung in zwei Forstämtern im Jahr 2004 erprobt
34 Ausschreibung und Vergabe von Holzrückearbeiten 272 Bemerkungen 2005 des Hessischen Rechnungshofs 34 Ausschreibung und Vergabe von Holzrückearbeiten (Kap. 09 60)
Die Forstämter des Landesbetriebs HESSEN-FORST haben bisher die jährlich anfallenden Holzrückearbeiten vorwiegend freihändig vergeben.
Die dabei zugrunde gelegten Holzrücketarife waren uneinheitlich und sahen teilweise nicht mehr zeitgemäße Zuschläge vor. Der Rechnungshof hat dem Ministerium und dem Landesbetrieb empfohlen, die Tarife zu standardisieren und die Arbeiten öffentlich auszuschreiben.
Der Landesbetrieb hat die öffentliche Ausschreibung in zwei Forstämtern im Jahr 2004 erprobt. Der Rechnungshof hat beide Ausschreibungen beratend begleitet. Nach Auswertung der Ergebnisse hat der Landesbetrieb die öffentliche Ausschreibung der Holzrückearbeiten zunächst auf zehn Forstämter für das Jahr 2006 ausgeweitet. Zudem hat er den Forstämtern ein standardisiertes Verfahren für die in Einzelfällen erforderliche freihändige Vergabe vorgegeben.
Im Staatswald des Landes Hessen werden jährlich rund 1,5 Millionen Festmeter Holz eingeschlagen. Die gefällten Bäume sind zum Verkauf an eine Waldstraße zu rücken. Diese Holzrückearbeiten haben die Forstämter bisher in der Regel freihändig vergeben. Auf eine öffentliche Ausschreibung der Aufträge wurde bis auf wenige Ausnahmen verzichtet. Zudem wurden langfristige Vertragsbindungen unter gleichzeitiger Zusage von Mengenkontingenten eingegangen.
Eine für das Jahr 2002 vom Landesbetrieb durchgeführte Analyse der angefallenen Holzrückekosten zeigte deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Forstämtern auf. Die Rückekosten je Festmeter lagen demnach zwischen 6,48 und 12,62 Euro, im Mittel bei 8,60 Euro.
Der Landesbetrieb hat den Forstämtern einen allgemeinen Rahmen zum Abschluss von Holzrückevereinbarungen vorgegeben. Zur Abrechnung der Holzrückearbeiten hatte jedes Forstamt einen eigenen jeweils aus einem 34 Ausschreibung und Vergabe von Holzrückearbeiten Bemerkungen 2005 des Hessischen Rechnungshofs 273
Grundbetrag pro Festmeter Holz und einer Vielzahl prozentualer Zuschläge bestehenden Holzrücketarif entwickelt. Die Bandbreite der Zuschläge reichte dabei von entfernungsabhängigen, bis zu Zuschlägen je nach Art der verwendeten Treib- bzw. Schmierstoffe und der genutzten forsttechnischen Standardausrüstung.
Der Rechnungshof hat dem Ministerium und dem Landesbetrieb empfohlen, die Vergabe der Holzrückearbeiten soweit wie möglich einem Wettbewerb zu unterwerfen bzw. öffentlich auszuschreiben. Er hat zudem empfohlen, die bisherige Praxis bezüglich Vertragsbindung und Zusage von Mengenkontingenten zu überdenken. Er hat angeregt, die Anzahl der Zuschläge stark zu reduzieren und z. B. auf Zuschläge für forsttechnische Standardausrüstung ganz zu verzichten. Zudem hat er angeboten, öffentliche Ausschreibungen bei ausgewählten Forstämtern beratend zu begleiten.
Das Ministerium hat mitgeteilt, dass die bei zwei Forstämtern im Jahre 2004 erprobte und vom Rechnungshof beratend begleitete öffentliche Ausschreibung von Holzrückearbeiten erfolgreich abgeschlossen wurde. Bezogen auf die Ergebnisse der vom Landesbetrieb für das Jahr 2002 durchgeführten Analyse konnten bei einem Forstamt um rund 50 v. H. und im zweiten um rund 14 v. H. niedrigere Holzrückekosten je Festmeter erzielt werden. Aufgrund der positiven Ergebnisse des obigen Pilotversuchs habe der Landesbetrieb zunächst die Holzrückearbeiten bei zehn Forstämtern für das Jahr 2006 öffentlich ausgeschrieben. Im Übrigen habe er den Forstämtern für die in Einzelfällen erforderliche freihändige Vergabe von Holzrückearbeiten ein standardisiertes Verfahren vorgegeben. Danach müsse entweder ein Netto-Grundpreis mit maximal drei Zuschlägen oder ein NettoEndpreis, der bereits alle Zuschläge enthält, zugrunde gelegt werden. Im Übrigen sollten Holzrückeverträge nur noch für ein Kalenderjahr abgeschlossen und feste Holzkontingente nicht mehr vereinbart werden. Minis34 Ausschreibung und Vergabe von Holzrückearbeiten 274 Bemerkungen 2005 des Hessischen Rechnungshofs terium und Landesbetrieb haben auf die Bedeutung der beratenden Tätigkeit des Rechnungshofs bei diesem Pilotversuch besonders hingewiesen.
Der Rechnungshof begrüßt, dass seine Empfehlungen aufgegriffen wurden.
Die Ergebnisse der beiden öffentlichen Ausschreibungen lassen Einsparungen von 2 bis 4 Euro je Festmeter und damit zwischen 3 und 6 Mio. Euro pro Jahr für den Landesbetrieb erwarten.