Die Landesregierung wird beauftragt eine Kostenfolgeabschätzung vorzunehmen und die Konnexitätsrelevanz zu
Schulrechtsänderungsgesetz) Berichterstatter Abgeordneter Wolfgang Große Brömer Beschlussempfehlung
1. Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 15/1061) wird in der vom Ausschuss geänderten Fassung angenommen.
2. Die Landesregierung wird beauftragt, eine Kostenfolgeabschätzung vorzunehmen und die Konnexitätsrelevanz zu prüfen.
Bericht A Allgemeines
Durch Beschluss des Plenums wurde am 19. Januar 2011 der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fünftes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (5. Schulrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 15/1061) an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung überwiesen.
B Inhalt des Gesetzentwurfs
Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen in der schrittweisen Vorverlegung des Einschulungsalters die Gefahr, dass Kinder zukünftig viel zu früh eingeschult werden würden und wollen daher eine Stichtagsregelung Stichtag für die Einschulung sollte nach dem Willen der den Gesetzentwurf einbringenden Fraktionen künftig der 30. September sein gesetzlich verankern.
C Beratungsverfahren
Der Ausschuss hat bereits im Vorfeld der Überweisung des Gesetzentwurfs die Durchführung einer Anhörung von Sachverständigen beschlossen. Diese wurde integriert in die Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes Rücknahme des sog. Turbo-Abiturs G8 in der Sekundarstufe I (Drucksache 15/135) und des Antrags der Fraktion DIE LINKE Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe in den Gymnasien und Gesamtschulen (Drucksache 15/134) und am 9. Februar 2011 durchgeführt (vgl. Beschlussempfehlung hierzu: Drucksache 15/1551). Folgende Sachverständige wurden dabei gehört: Organisation/Verband Sachverständige/-r Stellungnahme Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Prof. Dr. Angela Faber Bianca Weber 15/248
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband NRW Dorothea Schäfer 15/246