Weiterbildung
MSW - 84 (Epl. 05)
Fehlende Dokumentation
Nicht alle Schulen waren ihren Dokumentationspflichten nachgekommen.
So mussten bei drei der zunächst ausgewählten Schulen die örtlichen Erhebungen abgebrochen werden, weil sie bzw. der Schulträger die für die Prüfung benötigten Vertretungspläne für das Schuljahr 2008/09 bereits im nachfolgenden Schuljahr ganz oder überwiegend vernichtet hatten und auch keine anderen verwertbaren Unterlagen vorlagen. Bei 14 weiteren Schulen war die Prüfung deutlich erschwert, weil nicht lückenlos dokumentiert war (z. B. in Klassenbüchern oder Kursheften), ob alle im Stundenplan enthaltenen Unterrichtsstunden planmäßig erteilt, vertreten oder ausgefallen waren. Wiederholt fehlten Kurshefte, an einer Schule zudem ein Drittel der Klassenbücher. An einigen Schulen waren - nach Prüfungsankündigung - nachträglich Eintragungen in Klassenbüchern, Kursheften und Vertretungsplänen vorgenommen worden.
Insgesamt war festzustellen, dass die Klassenbücher, Kurshefte und Vertretungslisten häufig nicht mit der erforderlichen Sorgfalt geführt bzw. ausgefüllt worden waren. Darüber hinaus hatten nur wenige Schulleiter der Schulkonferenz den im Schulgesetz vorgeschriebenen jährlichen Bericht über die Unterrichtsversorgung und die Erteilung des Unterrichts an der Schule vorgelegt. Auffällig war, dass Schulen, die ihre Abweichungen vom planmäßigen Unterricht gut dokumentiert und tragfähige Vertretungskonzepte entwickelt hatten, eine höhere Vertretungsquote und damit auch einen geringeren Unterrichtsausfall aufwiesen. Bezeichnenderweise hatten die beiden einzigen Schulen, die für die Schulkonferenz eine Statistik über den Unterrichtsausfall mit sämtlichen Ausfallgründen erstellt hatten, den jeweils geringsten Unterrichtsausfall in ihrer Schulform.
Dagegen gingen mangelhafte Dokumentationen und fehlende Vertretungskonzepte regelmäßig mit einer deutlich höheren Ausfallquote einher.
- MSW (Epl. 05)
Vergleich der Erhebungen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Landesrechnungshofs
Die Prüfung von LRH und Rechnungsprüfungsämtern bezog sich auf das Schuljahr 2008/09, für das das MSW ebenfalls Ergebnisse einer eigenen Erhebung zum Unterrichtsausfall veröffentlicht hat.
Nach der Veröffentlichung des MSW betrug der Unterrichtsausfall an den in seine Stichprobe einbezogenen Schulen rund 2,6 v. H. (Stichprobe LRH: 5,8 v. H.). Hochgerechnet auf alle Schulen der teilnehmenden Schulformen ergab sich nach den Erhebungen des MSW eine gewichtete Unterrichtsausfallquote von 2,3 v. H. (LRH: 4,8 v. H.). Die Ergebnisse der Prüfung des LRH waren demnach in den ermittelten Quoten (wie auch im Detail) deutlich schlechter als die Ergebnisse der Stichprobe des MSW. Ursächlich dafür war aus Sicht des LRH zum einen, dass seine Erhebung zwar wesentlich weniger Schulen umfasste als die Stichprobe des MSW (105 statt 602), aber das Dreifache an Unterrichtsstunden (2,7 Mio. statt 890.000). Denn die Prüfung des LRH bezog sich auf das gesamte Schuljahr 2008/09, die Stichprobe des MSW hingegen lediglich auf einen Zeitraum von zehn Schultagen. Ereignisse, die außerhalb des zehntägigen Erhebungszeitraums stattfanden und erfahrungsgemäß zu Unterrichtsausfall führen (z. B. der Schuljahresbeginn, die letzten Tage vor Schulferien, zentrale Prüfungen, Zeugniskonferenzen), blieben damit zwangsläufig außer Acht und wirkten sich nachhaltig auf das Endergebnis aus. So waren nach den Feststellungen des LRH bei 15 Schulen, die sowohl an der Stichprobe des MSW wie der des LRH teilgenommen hatten, bereits die Ausfälle aus schulorganisatorischen Gründen (im gesamten Schuljahr) mit 3,5 Prozentpunkten größer als die Gesamtausfallquote, die das MSW hatte ermitteln lassen.
Unterrichtserteilung / Unterrichtsausfall in der Primarstufe, in der Sekundarstufe I und in der Sekundarstufe II - Ergebnis und Bewertung der Stichprobe zum vergangenen Schuljahr 2008/09, Landtagsvorlage 14/3106.
MSW - 86 (Epl. 05)
Zum anderen beruhte die Auswertung des MSW auf Erhebungsbögen, die es zwar selbst erstellt, aber von den Schulen hatte ausfüllen lassen. Dagegen hatten LRH und Rechnungsprüfungsämter die Daten selbst erhoben. Bei den 15 an beiden Stichproben beteiligten Schulen stellte sich dabei heraus, dass deren Meldungen oftmals ungenau und fehlerbehaftet waren, weil Ausfallereignisse vergessen wurden, die Zahl der zu erteilenden Unterrichtsstunden falsch bemessen war oder Fragen, die im Zusammenhang mit dem Erhebungsbogen auftraten, von den Schulen unterschiedlich beantwortet wurden.
Ein Teil der Mängel der Stichprobe des MSW ließe sich zukünftig ggf. durch eine verbesserte Kontrolle seitens der Schulaufsicht bzw. durch eine Präzisierung des Erhebungsbogens beheben. Weitere Unzulänglichkeiten wie der sehr knappe Untersuchungszeitraum von zehn Schultagen und die Tatsache, dass sich das MSW weitgehend auf eine Selbsteinschätzung der Schulen verlässt, blieben aber bestehen.
Empfehlungen des Landesrechnungshofs
Der LRH hat daher seine bereits 1999 ausgesprochene Empfehlung wiederholt, an jeder Schule eine Unterrichtsausfallstatistik einzuführen, die aus Gründen der Gesamtschau für Ministerium und Schulaufsicht schuljahresweise zusammengeführt wird.
Die in der o. g. Antwort auf die Große Anfrage 40 vorgetragene Argumentation, der zusätzliche Aufwand für die Erstellung einer Statistik führe zu mehr Bürokratie und weniger Unterricht, überzeugt den LRH nicht. Vielmehr geht der LRH davon aus, dass vielen Schulen allein schon die Anfertigung einer solchen Statistik die Konsequenzen einer großzügigen Verwendung von Unterrichtszeit vor Augen führen und sie in die Lage versetzen würde, ihr Verhalten zu überdenken.