Schaffung zusätzlicher Referate in den Ministerien durch die rot-grüne Minderheitsregierung
Den Organisationsplänen der Ministerien ist zu entnehmen, dass seit dem Regierungswechsel zahlreiche Umstrukturierungsmaßnahmen erfolgt sind. In diesem Zuge wurden zusätzliche Abteilungen, Gruppen und Referate geschaffen.
Die umfangreichen Anlagen zu dieser Antwort sind online in der Landtagsdokumentation oder in Papierform im Archiv des Landtags einsehbar.
Vorbemerkung der Landesregierung Organisation ist Wandel daher sind Organisationspläne nicht statisch, sondern werden kontinuierlich gepflegt, überprüft und den Erfordernissen entsprechend angepasst. Zur umfassenden Unterrichtung sind daher sämtliche Pläne aller Ressorts in der 15. Legislaturperiode beigefügt.
Regierungsbildung führt zur Veränderung von thematischen Schwerpunkten. Daraus ergibt sich regelmäßig auch die Verschiebung von Aufgabenfeldern zwischen Ressorts. Daran schließt sich konsequent die Verschiebung von Organisationseinheiten an. Diese Regelmäßigkeit wurde in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage 1076 bei Regierungswechseln auf Landes- oder Bundesebene zutreffend und erfreulich klar beschrieben.
In diesem Sinne wurden meine Entscheidungen im Organisationserlass vom 29. Juli 2010 in den Zuschnitten der Ressorts organisatorisch umgesetzt und konkretisiert.
Herauszustellen ist, dass anders als bei der Vorgängerregierung aus Anlass der Regierungsbildung keine zusätzlichen Stellen geschaffen wurden (vgl. dazu auch die Antwort der Landesregierung LT Drs. 15/940 auf die Kleine Anfrage 270 LT Drs. 15/557).
Wie bereits in der Antwort der Kleinen Anfrage 1076 ausführlich dargestellt, kam es lediglich zu Personalwechseln zwischen den Häusern. Diese Verschiebungen folgten aber dem Grundsatz Personal folgt den Aufgaben und die Bilanz der. Zu und Abgänge war damit am Ende ausgeglichen.
Gerade in Häusern, deren Aufgabenprofil neu zusammengesetzt wird, können Vorgängerstrukturen (ggf. aus mehreren Häusern) nicht einfach zusammengeführt werden. Um arbeitsfähig zu sein, muss am Ende - mindestens mittelfristig - eine strukturelle Harmonisierung der Gesamtorganisation stehen. Erforderliche strukturelle Änderungen führen zu Veränderungen bei der Anzahl der Organisationseinheiten. Es ist organisatorisch konsequent, auf thematische Schwerpunkte mit einer Aufwertung der Organisation zu reagieren. Da dies ohne neue Stellen für die Landesregierung ressourcenneutral sein musste, waren die Ressorts gehalten, Aufwertungen an der einen Stelle durch Einsparungen an der anderen auszugleichen. Ein rein summenmäßiger Vergleich von Ressorts in der Rechtsfolge ohne ausreichende inhaltlich fachliche Kontinuität entbehrt daher jeder Aussagekraft.
Zudem ist die Schaffung einer neuen Organisationsstruktur stets Anlass, auf jedwede Art von strukturellen Erfordernissen zu reagieren dies ist Recht wie Verantwortung der Ressorts im Rahmen ihrer Organisationshoheit. Erforderliche Neugründungen, Ausgründungen oder die Zusammenlegung von Referaten sowie die Entscheidung für einzügige Abteilungen oder eine Gruppenstruktur sind hier klassische Maßnahmen.
Vor diesem Hintergrund werden zu Frage 1 bis 3 solche Organisationseinheiten als neu benannt, die in der vorangegangenen Struktur aller Ressorts erkennbar keine Entsprechung gefunden haben. Zur Komplettierung werden ergänzend aber auch solche Einheiten aufgenommen, die gestrichen wurden.
1. Wurden seit dem Regierungswechsel neue Abteilungen geschaffen? (Wenn ja, welche? Bitte einzeln auflisten.)
Im FM wurde - unter Zuordnung des Arbeitsstabes EPOS.NRW sowie bereits bestehender Referate - Abteilung VI EPOS.NRW... eingerichtet, um der gewachsenen Bedeutung sowie dem gestiegenen Arbeitspensum im Bereich EPOS.NRW Rechnung zu tragen. Die Einrichtung von Abteilung IV Integration im MAIS (als Aufwertung der bisherigen Gruppe) und Abteilung VIII Fachübergreifende Umweltangelegenheiten im MKULNV trägt veränderten thematischen Schwerpunkten Rechnung. Gleiches gilt für die Errichtung der Abteilung III Arbeitsschutz, Arbeitsgestaltung im MAIS, der dort die Auflösung der Abteilung Grundsatzfragen der sozialen Sicherung, Bundesangelegenheiten, Europapolitik, Internationales gegenüber steht.
In der Summe wurden damit insgesamt 3 neue Abteilungen geschaffen.
2. Wurden seit dem Regierungswechsel neue Gruppen geschaffen? (Wenn ja, welche? Bitte einzeln auflisten.)
In Fortführung der o.g. Überlegungen zur Abteilungsbildung wurde im FM Gruppe VI A gebildet, später jedoch wieder aufgelöst, da abschließend eine einzügige Abteilungsstruktur gewählt wurde. Im MWEBWV und im MIK wurden je 3 Gruppen in Folge der Umstellung auf Gruppenstrukturen geschaffen. Im MWEBWV betrifft das die Abteilungen I, IV und V, im MIK die Polizeiabteilung. Da ebenfalls die Gruppe I D im FM aufgelöst und die Referate bis auf das Referat I D 1 (siehe Frage 3) anderen Gruppen zugeordnet wurden, gibt es nun im Ergebnis 5 neue Gruppen.
3. Wurden seit dem Regierungswechsel neue Referate geschaffen? (Wenn ja, welche? Bitte einzeln auflisten.)
Im MSW wurde im ersten veröffentlichten Organisationsplan nach Regierungsbildung mit der Einrichtung von Gruppe M und Referat MB 4 dem Umstand Rechnung getragen, dass das Büro der stellvertretenden Ministerpräsidentin nun dort angesiedelt ist. In der Gesamtheit aller Häuser ist dies jedoch kein Zuwachs, sondern nur eine Verschiebung.
Im Rahmen von nachfolgenden Umstrukturierungsmaßnahmen erfolgte die Zusammenlegung der ehemaligen Referate 131 und 132 zum neuen Referat 131 mit erweitertem Aufgabenbestand. Mit dieser Maßnahme verfügt MSW um ein Referat weniger. Außerdem wechselte Referat 515 in die Gruppe 32, wird dort jedoch als Referat 324 fortgeführt und ist damit weder Zu- noch Abgang.
Im FM wurde temporär das Projektbüro Parlamentarische Untersuchungsausschüsse eingerichtet; aufgelöst wurden dort die Referate MB 4 Politische Koordination sowie I D 1
Verwaltungsmodernisierung, deren unterschiedliche Themenstellungen nunmehr in mehreren Organisationseinheiten (u. a. nun Abt. VI) wahrgenommen werden.
Im MWEBWV wurden die Referate I A 2, I A 3, II A 5, II A 7, II B 1, IV A 1, IV B 3, V A 1 und V A 2 neu gebildet. Damit wurde der Umstellung auf Gruppenstrukturen auch auf Referatsebene Rechnung getragen. I.3.1 und I.3.2 (bisher als 1 Referat gezählt) sind nun zwei Referate, dagegen wurde Referat I.7 als selbständige Einheit aufgelöst und die Aufgaben verlagert.
Vor dem gleichen organisatorischen Hintergrund der Gruppenbildung wurden im MIK in der Polizeiabteilung 8 neue Referate geschaffen. Außerdem wurden dort zwei neue Referate in der Abteilung Verfassungsschutz gegründet. Aus Referat 24 wurden nun die Referate 24 und 25, aus Referat 31 die Referate 31 und 32 sowie aus Referat 32 die Referate 36 und 37 gebildet. Gestrichen wurde das Referat Stabstelle Staatsaufsicht NRW.Bank und diese Aufgabe nun in Referat 32 aufgenommen. Außerdem wurde die Steuerungsgruppe Verwaltungsstrukturreform, Bürokratieabbau, Binnenmodernisierung aufgelöst.