Sport- und Bewegungsprojekte für Kinder
Die bei den Kindern immer häufiger zu beobachtenden motorischen Schwächen werden maßgeblich durch Bewegungsmangel verursacht. Das nordrhein-westfälische Schulministerium versucht dem, durch die Verlängerung des Projektes Fit durch die Schule mit der AOK Rheinland/Hamburg entgegenzuwirken. Ziel dieser Initiative soll die Motivation von Schülerinnen und Schülern sein, regelmäßig Sport zu treiben und diesen in ihren Alltag zu integrieren. Diese Zielsetzung verfolgt ebenfalls das Sport- und Bewegungsmodell JUMP, eine Initiative der Stadt Ratingen.
1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um das Sport- und Bewegungsprojekt Fit durch die Schule bei Kindern, Eltern, Lehrern und Sportvereinen bekannt zu machen?
Die Initiative Fit durch die Schule wird zielgruppengenau, ausführlich und differenziert auf unterschiedlichen Wegen beworben:
- Im Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) Schule NRW sowie im Bildungsportal www.schulministerium.nrw.de werden insbesondere Lehrkräfte, Schulleitungen und die Schulaufsicht über das Projekt informiert. Dort erfolgt auch die Ausschreibung.
- Im Schulsportportal des Landes NRW (www.schulsport-nrw.de) werden die Ausschreibungen auf der Startseite angekündigt. Dort wird auch über Zwischen- und Ergebnisberichte informiert. Die Projekt-Hompage www.fit-durch-die-schule.de ist mit allen weiteren Detailinformationen zum Projekt direkt oder über das Schulsportportal erreichbar.
- Interessierte Schulen werden darüber hinaus über die Unterstützungsstrukturen des Schulsports (insbesondere über die Schulaufsicht und die Beraterinnen und Berater im Schulsport) informiert und beraten.
2. Nach welchen Kriterien werden die Schulen, welche sich für die Teilnahme an diesem Projekt bewerben, ausgewählt?
Die Entscheidung über die Auswahl fällt eine Auswahlkommission. Mitglieder dieser Auswahlkommission sind Vertreterinnen und Vertreter des MSW, der Projektpartner und der Wissenschaft. Sie bewertet die Projekte der Schulen und legt die jeweilige Fördersumme fest. Grundlage für die Auswahl sind folgende Kriterien:
- strukturelle Qualität des Konzepts und der Maßnahmen, z. B. Bedarfsermittlung, Zielformulierung und Gesamtkonzept,
- Vernetzungsgrad, z. B. außerschulische Kooperationspartner und Kooperationen mit Sportvereinen,
- Nachhaltigkeit, z. B. bezogen auf Strukturen, Multiplikatoren und Transfer sowie
- Angaben zum Umfang der Maßnahme, zum Organisationsgrad, zur Zahl der Angebote und zu Spezial-Angeboten.
3. Wie beurteilt die Landesregierung das Sport- und Bewegungsmodell JUMP der Stadt Ratingen?
Das Sport- und Bewegungsmodell JUMP wendet sich v. a. an Kinder mit mangelnden Bewegungserfahrungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten sowie Haltungsschwächen und an Kinder, die an den Folgen unausgewogener Ernährung leiden. Damit stellt das Modell eine Unterstützungsleistung für die Arbeit in den Grundschulen und Vereinen dar, die auf die veränderten Lebens- und Bewegungswelten dieser Kinder abzielt.
4. Wie beurteilt die Landesregierung die in Heiligenhaus vorhandenen Möglichkeiten zur Förderung von Kindern, die unter motorischen Schwächen leiden?
Heiligenhaus verfügt mit Wülfrath, Ratingen und Hilden über drei erreichbare Nachbargemeinden, in denen jeweils eine Bewegungswerkstatt verortet ist (GGS Lindenschule in Wülfrath, GGS Eduard-Dietrich in Ratingen und GGS Schulstraße in Hilden). Dort finden Fortbildungen für Lehrkräfte sowie für Erzieherinnen und Erzieher (z. B. Tagungen und Informationsveranstaltungen zum Thema Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen) statt.
Darüber hinaus gibt es an mehreren Schulen (Grundschulen wie Sek. I-Bereich) in Heiligenhaus Lehrkräfte, die im Bereich kompensatorischer Sportunterricht tätig sind und die das Zertifikat für das Erteilen von Sportförderunterricht besitzen.
5. Wie unterstützt die Landesregierung die Sportvereine hinsichtlich der Organisation und Durchführung von Sportangeboten speziell für Kinder?
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) kooperiert in mehreren Landesprogrammen, Projekten und Initiativen mit dem Landessportbund (LSB). In diesem Kontext wird v. a. auf die kürzlich unterzeichnete Rahmenvereinbarung zur engeren Zusammenarbeit im Ganztag vom 30. August 2011 zwischen der Landesregierung, dem LSB und der Sportjugend NRW hingewiesen. Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Qualität der schulischen Ganztagsangebote in den Bereichen Bewegung, Sport und Spiel weiter zu verbessern und das Engagement von Sportvereinen im schulischen Kontext zu stärken.
In enger Kooperation mit Vereinen steht die Landesregierung auch beim Programm NRW kann schwimmen!, in dem rund 10.000 Kinder in etwa 1.000 Kursen mit Hilfe der Kurs durchführenden Organisationen und Vereine (Schwimmverband NRW, DLRG, DRK Wasserwacht, Bundesverband Deutscher Schwimmmeister) ihre Schwimmfähigkeit verbessert haben und die Zahl der Nichtschwimmer deutlich reduziert werden konnte.
Darüber hinaus ist auf den Pakt für den Sport hinzuweisen, den das Land NRW am 12. Februar 2011 mit dem LSB geschlossen hat. Hier sind sportpolitische Handlungsstränge der Landesregierung und des LSB festgeschrieben. In diesem Rahmen unterstützt das Land die Sportvereine bei der Fortsetzung und Ausweitung von Sportangeboten zur gesunden Lebensförderung für Kinder. Programme wie schwer mobil - Bewegung, Spiel und Sport für übergewichtige Kinder, Gesunde Kinder in gesunden Kommunen, Anerkannte Bewegungskindergärten in Kooperation mit Sportvereinen sowie ab jetzt für immer: Schwimmer! stehen hierbei im Fokus.