Fördermittel

März 2011

Sehr geehrter Herr Palmen, sehr geehrte Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses, wirbedanken uns für die Möglichkeit, an der o.g. Anhörung teilzunehmen. Aufgrund unserer mangelnden personellen Ausstattung, es gibt seit der der Lande.smittel keinen hauptamtlichen Mitarbeiter für die Arbeit des Flüchtlingsrates NRW in der Geschäftsstelle.

Enttäuscht und erstaunt stellt der Flüchtlingsrat NRW fest, dass Flüchtlingsarbeit auch für die neue Landesregierung offenbar einen niedrigen Stellenwert besitzt. Die eklatante Unterbewertung dieses Bereiches drückt sich u. a. in der fehlenden Berücksichtigung des Flüchtlingsrates NRW e.v. im Haushaltsplan aus. Finanzielle Zuschüsse für die iandesweite Vertretung der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit sollten selbstverständlich sein und existieren auch in anderen Bundesländern. Der Flüchtlingsrat NRW sieht die Glaubwürdigkeit der Landesregierung durch diese Nichtberücksichtigung gefährdet, zumal die jetzigen Regierungsparteien, allen voran die Grünen, den Beschluss der früheren schwarz-gelben Landesregierung, die finanzielle Förderung des Landesflüchtlingsrates komplett einzustellen, stets massiv kritisiert haben.

Darüber hinaus vermisst der Flüchtlingsrat eine Anpassung der Landesflüchtlingsmittel. Nach einhelliger Darstellung von Verbänden und freien Trägern ist eine Erhöhung der Fördermittel für den Fortbestand zahlreicher Beratungsstellen unbedingt erforderlich.

Ohne finanzielle Mittel in Höhe von 40.000 pro Vollzeitstelle plus Sachkosten sind diese Beratungsstellen akut gefährdet.

Dringender Bedarf besteht zudem an einem dritten Psychosozialen Zentrum (PSZ) im Land, das die Region Ostwestfalen/Münsterland abdeckt. Die beiden bestehenden Zentren liegen beide im Rheinland und sind für viele Betroffene nicht erreichbar - ganz abgesehen davon, dass die existierenden Einrichtungen bedingt durch mangelnde finanzielle und personelle Ausstattung die Nachfrage in keiner Weise decken könnten.