Abfallwirtschaft
Für den Bereich Abfallwirtschaft und Bodenschutz wird exemplarisch der besonders relevante Bereich Überwachung beschrieben, da hier eine unzureichende Aufgabenwahrnehmung aufgrund von Personaldefiziten offensichtlich ist.
a) Abfallstromkontrolle
Eine allgemeine abfallrechtliche findet derzeit systematisch nicht statt; es wird nur anlassbezogen überwacht. Beispjele hierzu sind Rückholersuchen bei illegaler grenzüberschreitender Abfallverbringung oder Maßnahmen im Zusammenhang mit dem illegalen Abfalllager, das nach dem Großbrand bei der Firma WEKA entdeckt wurde. Systematische Kontrollen sind erforderlich, um z. B. illegale Abfalllager oder die illegale Entsorgung von Siebsanden aus Sortieranlagen in Tongruben zu unterbinden.
Auf der Basis der in der nachstehenden Tabelle aufgeführten und einer geschätzten. Minimalüberwachung von 1-mal alle 4 Jahre lässt sich der aufgeführte Personalbedarf (Überwacher) abschätzen. Die Anlagenzahl wurde zu Grunde gelegt, weil Überwachungsbedarf sowohl in Anlagen mit gefährlichen (nachweispflichtigen) als auch in Anlagen besteht, die nur mit nicht gefährlichen Abfällen umgehen.
Diese Aufgabe müsste durch technisches Personal durchgeführt werden, das derzeit nicht entsprechend zur Verfügung steht.
Die erfolgt in der Ablagerungs- und Stilllegungsphase (AL+SL) mindestes jährlich. In der Nachsorgephase (N) wird nach Auswertung der Selbstüberwachung bzw. aufgrund von Eingaben ejne rechtlich erforderlichen bautechnische Abnahmen - von insgesamt 7 Stellen:
Insgesamt benötigt die Abfallwirtschaft somit 15,5 Stellen.
5. Wasserwirtschaft:
a) Hochwasserschutz am Rhein:
Aufgrund der Öffentlichkeitswirksamkeit eines funktionierenden Hochwasserschutzes am Rhein, ist es zur Aufgabenerledigung zwingend erforderlich, 4 Stellen gehobener technischer Dienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf nach zu besetzen. reh verweise insoweit auf den Bericht der Bezirksregierung Düsseldorf vom 19.11.08 und mein Schreiben vom 26.02.09.
Es sei noch einmal deutlich gemacht. dass im Bereich der Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes und der damit auch verbundenen Errichtung und Überwachung von Hochwasserschutzanlagen fachlich kompetentes Personal unabdingbar ist. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert das Konzept und die darin enthaltenen Maßnahmen mit Beträgen in Millionenhöhe. Sie erzielt keine personellen Synergieeffekte, insbesondere unter Berücksichtigung der Notwendigkeit der Ortsnähe der handelnden Personen, der unterschiedlichen Struktur der Hochwasserschutzpflichtigen und des unterschiedlichen Standes der Sanierung der Hochwasserschutzanlagen. Zudem steht zu erwarten, dass eine der gesamten Aufgabe Hochwasserschutz der beiden Bezirksregierungen - also auch für die kleineren Gewässer in der Fläche - ebenfalls keine Synergieeffekte erwarten lässt, sondern eher eine Erschwerung notwendiger Abstimmungsprozesse z.B. mit Regionalpfanung und Natur- und Landschaftsschutz ete. zur Folge haben wird.
b) EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie:
An dieser Stelle darf ich mich für die konstruktive Zusammenarbeit und Abstimmung mit Ihrem Haus ausdrücklich bedanken. Dadurch ist es uns gemeinsam gelungen, den zeitlich befristeten (201 0 bis 2015) zur fristgerechten Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie durch die Bereitstellung von Finanzmit-. in der Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2010 abzusichern.
c) Abwasserbeseitigung:
Die Überwachung von Abwasseranlagen und -einleitungen erfolgf zurzeit nicht im zwingend notwendigen Maße. Defizite sind zu verzeichnen bei den Anlagen zum Umgang mit wassemefährdeten Stoffen(VAWS), von denen es in NRW ca. 1. Mio. gibt, davon 50000 relevante Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierungen, bei der Überwachung der großen industriellen Abwasseranlagen und Einleitungen, bei der Grundlagenermittlung für die Risikopotentialabschätzung, (Beispiel Erfassung der in städtischen Gebieten einleitenden Industriebetrieben Indirekteinfeiterkatastern) und der EU-Berichterstattung. Es zeigt sich, dass bei der Verwartungsstrukturreform teilweise Fehleinschätzungen des Personalbedarfs vorgenommen wurden. Dies betrifft insbesondere die industrielle Abwasserbeseitigung. Dadurch entsteht ein Personalbedarf - von insgesamt 10 Stellen.