Bericht zur Ausgestaltung einer bayerischen Pflegekammer
Die Staatsregierung wird aufgefordert, zeitnah, mündlich im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit über die Konzeption der angekündigten Pflegekammer in Bayern zu berichten.
Dabei ist besonders auf folgende Punkte einzugehen:
Aufgabenzuschnitt und Kompetenzen der Pflegekammer?
Zu berücksichtigende Berufsgruppen?
Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer?
Rolle von Qualitätsstandards?
Sollen Heilerziehungspflege und Pflegehelferinnen und Pflegehelfer in irgendeiner Art berücksichtigt werden?
Verpflichtende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen?
Schnittstelle zur Regelungen im GKV-Modernisierungsgesetz
Auswirkung der Vereinheitlichung der Fort- und Weiterbildung auf die Möglichkeit der Profilbildung einzelner Häuser Auswirkungen auf die Finanzierungsverantwortung von Fort- und Weiterbildung
Verteilung der Ausbildungsfinanzierung in den Pflegeberufen?
Welche anderen Formen der Selbstverwaltung kämen in Frage, um die Pflege als wissenschaftlich fundierte Querschnittsdisziplin und sozialrechtlich eigenständigen Leistungserbringerin zu stärken?
Umgang mit dem grauen Pflegemarkt?
Zusammenarbeit mit dem Pflegebeauftragten beim Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen?