Sachmittelkürzungen im Jugendund Erwachsenenstrafvollzug
Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1. Ist es zutreffend, dass einzelne Justizvollzugsanstalten in Hessen im Haushaltsjahr 2007 ein Defizit im Sachmittelhaushalt erwirtschaftet haben?
a) Wenn ja, wie hoch ist dieses Defizit?
b) Wenn ja, in welchem Zeitraum und wie ist dieses Defizit entstanden?
Zu a und b: Es ist kein Defizit entstanden.
Zutreffend ist, dass der Aufwand im Sachmittelbereich in 2007 höher war als geplant. Ursachen hierfür sind Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Planung des Produkthaushaltes 2007 nicht bekannt, aber dennoch unausweichlich waren, wie z. B. - Maßnahmen zur Legionellenbekämpfung in den Justizvollzugsanstalten Rockenberg und Frankfurt/Main (Höchst),
- Behebung eines durch Blitzeinschlag entstandenen Schadens und Errichtung einer Blitzschutzanlage in der Justizvollzugsanstalt Darmstadt,
- Estrich- und Deckenstabilisierung in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt,
- Ersatz für defekte Kochkessel in der Anstaltsküche der Justizvollzugsanstalt Kassel.
Die Mehrausgaben wurden im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit, durch die Auflösung kameraler Rücklagen und durch Mittelumsetzungen innerhalb des Justizressorts ausgeglichen.
Frage 2. Auf welche Weise hat der Justizminister im Rahmen der Überwachung der Monatsberichte der defizitären Entwicklung bei den seinem Ministerium nachgeordneten Behörden entgegengesteuert bzw. warum wurde nichts unternommen, um die Defizitentwicklung abzuwenden?
Die Budgetentwicklung wurde monatlich überwacht und mit den Behördenleitungen im Rahmen der quartalsweise stattfindenden Kontraktgespräche eingehend erörtert. Die Ausgabe- und Einnahmesituation wurde engmaschig beobachtet und begleitet. Alle vollzuglichen Leistungen wurden in gewohnt hoher Qualität erbracht. Unvorhergesehenen und somit nicht geplanten Ereignissen (siehe Antwort zu Frage 1) wurde durch Mittelumsetzungen und Auflösung kameraler Rücklagen im Rahmen des Haushaltsvollzuges wirksam gegengesteuert.
Frage 3. Ist es zutreffend, dass u.a. aufgrund des vorgenannten Defizits den Justizvollzugsanstalten sogenannte Kontrakte für das Jahr 2008 vom Justizministerium vorgelegt worden sind, mit denen sich die einzelnen Anstalten vertraglich verpflichten sollen, im Haushaltsjahr 2008 drei Prozent ihres jeweiligen Sachmittelbudgets einzusparen?
Nein, die Mehrausgaben in 2007 wurden bereits durch die vorgenannten Maßnahmen ausgeglichen. Seit Jahren werden mit allen hessischen Justizvollzugsanstalten Kontrakte abgeschlossen. Jede Vollzugsbehörde hat dabei die Haushaltsmittel erhalten, welche zur Leistungserbringung erforderlich Eingegangen am 26. Februar 2008 · Ausgegeben am 29. Februar 2008 sind. Wie in jedem Jahr wurde zur Abdeckung unvorhergesehener Ereignisse ein so genannter Feuerwehrfonds gebildet, für den von jeder Justizvollzugsanstalt zunächst 3 v.H. der Hauptgruppe 5 einbehalten wurden. Nicht in Anspruch genommene Haushaltsmittel werden im 4. Quartal 2008 prozentual an die Anstalten zur Bewirtschaftung verteilt.
Frage 4. Beabsichtigt der Justizminister die vorgenannte dreiprozentige Sachmittelkürzung zur Refinanzierung des in 2007 in seinem Zuständigkeitsbereich aufgetretenen Defizits zu verwenden?
a) Wenn nein, was soll sonst mit diesen im Haushalt für die Justizvollzugsanstalten zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln nach den Vorstellungen des Justizministers geschehen?
b) Wenn nein, auf welche Weise beabsichtigt der Justizminister das hier in Rede stehende und in seinem Zuständigkeitsbereich aufgetretene Defizit auszugleichen?
Nein.
Zu a: Siehe Antwort zu Frage 3.
Zu b: Siehe Antwort zu Frage 1 und Frage 2.
Frage 5. Wie hoch sind die ursprünglich für die einzelnen Justizvollzugsanstalten geplanten Sachmittelbudgets für das Jahr 2008 gewesen und welchen Betrag sollen die einzelnen Justizvollzugsanstalten nach den Plänen des Justizministers aufgrund der vorgesehenen Kürzungen erhalten?
Darstellung bitte nach den einzelnen Justizvollzugsanstalten.
Im Produkthaushaltsaufstellungsverfahren werden keine Personal- oder Sachmittelbudgets geplant, sondern Aufwendungen für Standard- und Fachleistungen. Die Planwerte sind dem Haushaltsplan 2008 zu entnehmen. Diese sind Grundlage für die Berechnung eines kameralen Zuschusses für den Buchungskreis Justizvollzug. Im Rahmen der Kontraktverhandlungen wird gemeinsam mit den Justizvollzugsanstalten die Höhe der benötigten Haushaltsmittel zur Erstellung der Leistungen festgelegt. Die Haushaltsmittel sind, bis auf die Investitionen, gegenseitig deckungsfähig, erzielte Einnahmen sind Bestandteil des Haushaltes (Nettobudget), Mehreinnahmen erhöhen die Haushaltsmittel, Mindereinnahmen reduzieren diese. Auf dieser Basis erhalten die einzelnen Justizvollzugsanstalten ihren spezifischen Verhältnissen entsprechende Globalbudgets.
Frage 6. Welche Auswirkungen werden die hier in Rede stehenden Mittelkürzungen des Justizministers auf die Umsetzung des neuen Jugendstrafvollzugsgesetzes in 2008 haben?
a) Welche für 2008 geplanten Projekte werden sich verzögern?
b) Welche für 2008 geplanten Projekte sind durch die Sachmittelkürzungen in welchem Umfang betroffen?
c) Welche für 2008 geplanten Projekte können aufgrund der Kürzungen in 2008 gar nicht sinnvoll umgesetzt werden?
Wie sich bereits aus den Antworten zu den vorstehenden Fragen ergibt, hat es keine Mittelkürzungen, weder im Erwachsenen- noch im Jugendvollzug, gegeben. Für die Umsetzung des Jugendstrafvollzugsgesetzes stehen die zusätzlich vom Haushaltsgesetzgeber bewilligten Haushaltsmittel zur Verfügung. Es sind daher keine Projekte gefährdet.