Schließung der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB)
Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1. Zu welchem Zeitpunkt soll nach den Vorstellungen des Innenministers die ZAB in Schwalbach am Taunus geschlossen werden?
Frage 2. Welche Behörde soll nach einer Schließung der ZAB in Schwalbach am Taunus künftig deren Aufgaben für den südhessischen Raum wahrnehmen?
Es ist geplant, die Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde beim Landrat des Main-Taunus-Kreises dem Regierungspräsidium Darmstadt zu übertragen. Als Zeitpunkt ist der 1. Januar 2005 vorgesehen.
Frage 3. Wie beurteilt die Landesregierung die bisherige Arbeit, die in der ZAB in Schwalbach am Taunus geleistet worden ist?
Seit ca. zwei Jahren ist bei der Zentralen Ausländerbehörde des Landrats des Main-Taunus-Kreises ein Rückgang im Bereich des Vollzugs von Abschiebungen zu verzeichnen gewesen, der zum Anlass genommen wurde, die Behörde einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. Zur Gewährleistung eines zeitnahen Vollzugs aufenthaltsbeendender Maßnahmen sollen die Zuständigkeiten im Bereich der Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Asylbewerberinnen und Asylbewerber einschließlich ihrer Familienangehörigen neu strukturiert werden.
Frage 4. Was geschieht im Falle einer Schließung der Einrichtung in Schwalbach am Taunus mit den dort arbeitenden 14 Bediensteten?
Frage 5. a) In welchem Umfang beabsichtigt die Landesregierung Sozialpläne aufzustellen und Kündigungen auszusprechen bzw. zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse nicht fortzusetzen?
b) Wie viele Mitarbeiter der ZAB Schwalbach am Taunus sind hiervon jeweils betroffen?
Frage 6. Was geschieht im Falle einer Schließung der Schwalbacher Behörde mit den zurzeit nicht besetzten sieben Planstellen, die der ZAB zugewiesen sind?
Frage 7. Welche Kriterien werden von der Landesregierung für eine Weiterverwendung der von der Schließung der ZAB Schwalbach am Taunus betroffenen Mitarbeiter
a) in einer anderen ZAB - bitte angeben in welcher -,
b) in anderen Bereichen der Landesverwaltung herangezogen?
Frage 8. In welchem Umfang werden Beförderungen von Mitarbeitern der ZAB Schwalbach am Taunus bisher nicht vollzogen, obwohl hierfür die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen?
a) Aus welchen Gründen werden diese Beförderungen bislang nicht vollzogen?
b) Wann ist mit einer Umsetzung der anstehenden Beförderungen zu rechnen?
Frage 9. Ist die Behörde, die künftig die Aufgabe der ZAB Schwalbach am Taunus nach deren Schließung übernehmen soll, räumlich und personell in der Lage, die bisherigen Aufgaben der ZAB Schwalbach am Taunus zu übernehmen?
a) Wenn ja, wie sieht die räumliche Situation aus?
b) Wenn ja, wie sieht die personelle Situation aus?
c) Wenn nein, welche zusätzlichen Räumlichkeiten müssen geschaffen werden?
d) Wenn nein, in welchem Umfang müssen zusätzliche personelle Kapazitäten geschaffen werden?
Frage 10. Welche Kosten entstehen für das Land Hessen durch die Schließung der ZAB Schwalbach am Taunus und die damit verbundene Verlagerung von Aufgaben und Personal?
Frage 11. In welchem Umfang wurde vonseiten der Landesregierung die Kosten-NutzenAnalyse berücksichtigt, dass die ZAB Schwalbach am Taunus an ihrem aktuellen Standort die für die administrativen Aufgaben notwendigen Räumlichkeiten mietfrei nutzen kann?
Die Aufgaben der Zentralen Ausländerbehörde sollen nicht nur im Falle der Zentralen Ausländerbehörde des Landrats des Main-Taunus-Kreises auf das Regierungspräsidium verlagert werden. Vielmehr ist geplant, die Zuständigkeit der beiden Zentralen Ausländerbehörden im Regierungsbezirk Darmstadt beim Regierungspräsidium Darmstadt zu konzentrieren, die Aufgabe der Zentralen Ausländerbehörde vom Landrat des Landkreises Gießen zum Regierungspräsidium Gießen zu verlagern und entsprechend der Regelung in den Regierungsbezirken Darmstadt und Gießen auch im Regierungsbezirk Kassel eine Zentrale Ausländerbehörde beim Regierungspräsidium Kassel anzusiedeln. Die Regierungspräsidien wurden gebeten, ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang werden Gespräche auf unterer Ebene fortgeführt. Die Umsetzungskonzepte, die insbesondere auch Vorschläge für die künftige räumliche Unterbringung sowie den Personalbedarf bzw. die weitere Verwendung der bei den Zentralen Ausländerbehörden beschäftigten Mitarbeiter beinhalten sollen, liegen zurzeit noch nicht vor.
Anzumerken ist, dass Kündigungen nicht beabsichtigt sind. Die Verlängerung zeitlich befristeter Arbeitsverträge ist aufgrund des Kabinettsbeschlusses vom 17. November 2003 zur modifizierten Regelung des Einstellungsstopps grundsätzlich nicht möglich. Angaben zu den betroffenen Mitarbeitern werden auch Gegenstand des Umsetzungskonzeptes sein. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen ist beim Landrat des Main-Taunus-Kreises eine Bedienstete der Zentralen Ausländerbehörde betroffen. Was Beförderungen der Mitarbeiter des Landrats als Behörde der allgemeinen Landesverwaltung und somit auch der Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde anbelangt, liegt die Zuständigkeit beim Landrat des Main-Taunus-Kreises. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass Beförderungen, sofern die stellentechnischen, haushaltsrechtlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorlagen, nicht vollzogen wurden.
Zu Frage 11 ist ergänzend zu bemerken, dass die Räumlichkeiten zwischenzeitlich vom Hessischen Immobilienmanagement übernommen wurden, sodass eine mietfreie Nutzung künftig nicht mehr in Betracht kommen wird.