Abteilung für forensische Psychiatrie
Wann entschied die Landesregierung, eine Abteilung für forensische Psychiatrie der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Eichberg in Eltville einzurichten?
Die Landesregierung hat am 1. Februar 2000 beschlossen, dass das Hessische Sozialministerium und das Hessische Ministerium der Justiz die Vorstellungen der Landesregierung zum Maßregelvollzug dem Landeswohlfahrtsverband Hessen vortragen sollen, wonach Eltville als geeigneter Standort für die Unterbringung nach § 63 Strafgesetzbuch verbleibt und dort
- frühestens ab Sommer 2001 - insgesamt 18 bis 20 geistig behinderte chronisch psychisch kranke Straftäter untergebracht werden sollen, die bereits über Vollzugslockerungen verfügen. In ca. fünf Jahren könnte ein weiteres Gebäude in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Eichberg für den Maßregelvollzug genutzt werden.
Frage 2. Was waren die Gründe für die Entscheidung?
Die Belegung der Klinik für forensische Psychiatrie im Zentrum für Soziale Psychiatrie Haina stieg kontinuierlich an. Die Stationen waren vielfach überbelegt.
Zur Entlastung der Klinik für forensische Psychiatrie Haina bot sich am Standort Eltville (Eichberg) eine zeitnahe Lösung für die Unterbringung nach § 63 Strafgesetzbuch durch die Einrichtung einer neuen Abteilung an.
Frage 3. Welche Nutzungsalternativen, die den Standort der Klinik dauerhaft gesichert hätten, wurden von der Landesregierung vor 1999 und nach 1999 geprüft?
Im Rahmen der Umsetzung der Ziele des Krankenhausplanes des Landes haben sich für den Bereich der allgemeinpsychiatrischen Versorgung keine alternativen Nutzungen für den Standort der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Eichberg ergeben.
Frage 4. Wann wurde mit den Planungen, wann mit der Umsetzung der Planungen zur Einrichtung einer Abteilung für forensische Psychiatrie an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Eichberg begonnen?
Mit Schreiben vom 4. Mai 2000 hat der Landeswohlfahrtsverband die Stadt Eltville am Rhein über seine konzeptionellen Überlegungen zur Lösung der Kapazitätsprobleme im Maßregelvollzug unterrichtet. Die Stadt Eltville wurde ferner darüber informiert, dass der Landeswohlfahrtsverband Hessen jetzt mit der Feinplanung für das Zentrum für Soziale Psychiatrie Rheinblick beginne, da eine in diese Richtung geplante Standortentscheidung für die Etablierung einer neuen forensischen Klinik getroffen worden sei.
Anlässlich einer Besprechung am 26. Mai 2000 hat der Landeswohlfahrtsverband Hessen der Landesregierung das Raumprogramm des Planungsvorhabens einer neuen Maßregelvollzugseinrichtung im Zentrum für Soziale Psychiatrie Rheinblick vorgestellt.
Öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltungen zum Maßregelvollzug wurden am 9. August 2000 in der Rheingauhalle in Eltville und am 21. August 2000 im Festsaal des Zentrums für Soziale Psychiatrie Rheinblick in Eltville durchgeführt.
Ein Zuschuss für die Errichtung einer neuen Maßregelvollzugseinrichtung im Zentrum für Soziale Psychiatrie Rheinblick in Eltville (Eichberg) wurde erstmals im Landeshaushalt für das Jahr 2001 veranschlagt.
Am 22. Mai 2001 hat der Landeswohlfahrtsverband Hessen den Bauantrag für Planungen für einen neuen Maßregelvollzugsstandort im Zentrum für Soziale Psychiatrie Rheinblick, Eltville, auf den Weg gebracht.
Frage 5. Beabsichtigt die Landesregierung, ihre Konzeption der forensischen Psychiatrie in Eltville zu ändern oder - wie von der CDU in Kiedrich gefordert - die forensische Psychiatrie abzubauen?
Nein.
Frage 6. Ist die Landesregierung bereit, vertraglich die Zahl der Maßregelvollzug-Plätze in der forensischen Abteilung der Klinik Eichberg auf 57 Plätze festzuschreiben?
Sowohl in Bad Emstal als auch in Hanau wurden die Belegungsobergrenzen vertraglich zwischen Gemeinde bzw. Stadt und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen vereinbart. Die jeweiligen Verträge wurden vor Unterzeichnung seitens des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen dem Hessischen Sozialministerium als Fachaufsichtsbehörde vorgelegt. Aus Sicht des Sozialministeriums sollte diese Praxis fortgesetzt werden.