Rücklagen einer Beteiligung können sich ergeben aus
Rücklagen einer Beteiligung können sich ergeben aus
· operativen Gewinnen
· Gewinnen aus Ausschüttungen anderer Beteiligungen
· dem Verkauf anderer Beteiligungen.
Rücklagen der Beteiligungen zum 31. Dezember 2003
Ansicht 56 zeigt, dass 21 von 120 Beteiligungen Rücklagen besaßen. Diese betrugen zwischen 29,1 Millionen (Landkreis Offenbach) und 180,7 Millionen (Wetteraukreis).
Die Beteiligungen können Rücklagen auflösen und an die Landkreise ausschütten. Dies mindert das Eigenkapital. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
· der Bestand der Beteiligung gesichert bleibt201,
· eine branchenübliche Eigenkapitalquote202 weiter besteht und
· rechtliche Aspekte wie die steuerlich anerkannte Gemeinnützigkeit203 nicht entgegenstehen.
Bei entsprechenden Betriebsergebnissen können die Beteiligungen ihre jährlichen Gewinnausschüttungen zu Gunsten der Landkreise erhöhen.
Die Prüfung zeigte, dass lediglich sechs der 120 Beteiligungen zur Konsolidierung der Kernhaushalte beitragen können (vergleiche Ansicht 57).
Die Bestandssicherheit einer Beteiligung kann mittels Bilanzscoring bewertet werden. Dieses mathematisch-betriebswirtschaftliche Bewertungsverfahren eines kaufmännischen Jahresabschlusses beruht auf datenbankgestützten Erfahrungswerten.
202 Für diese Prüfung wurde eine Eigenkapitalquote von 35 bis 40 Prozent angenommen.
203 Als gemeinnützig anerkannte Organisationen sind ganz oder teilweise von den Ertragssteuern befreit.
Zur Gemeinnützigkeit vergleiche § 52 der Abgabenordnung. Dieser Betrag wird deshalb nicht für den Abbau des strukturellen Haushaltsdefizits berücksichtigt.
8.22 Verschuldung:
Bei der Verschuldung der Landkreise wurden die Kredite und Kassenkredite im Kernhaushalt sowie die anteiligen Verbindlichkeiten der Mehrheitsbeteiligungen204 berücksichtigt. Der Anteil eines Landkreises an den Verbindlichkeiten einer solchen Beteiligung entspricht seinem prozentualen Gesellschaftsanteil.
Kredite dieser Mehrheitsbeteiligungen umfassten im Jahr 1999 zwischen 25 Prozent und 47 Prozent der Gesamtverschuldung (vergleiche Ansicht 58). Gesamtverschuldung 295,2 Mio. 166,0 Mio. 271,9 Mio. 308,8 Mio. Auf nicht konsolidierte Mehrheitsbeteiligungen entfallen weitere 2 je Einwohner.
Quelle: Haushaltspläne, Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse, eigene Berechnungen Ansicht 58: Verschuldung zum 31. Dezember 1999
Kassenkredite nahmen die Landkreise für unterschiedlich lange Zeiten in Anspruch.
Die Zinssätze variierten. Beides wurde durch die Berechnung einer durchschnittlichen Inanspruchnahme berücksichtigt. Dafür wurde von den tatsächlich gezahlten Zinsen für die Kassenkredite ausgegangen. Sodann wurde mit einem mittleren Zinssatz, der für alle Landkreise in gleicher Höhe ermittelt wurde, ein fiktiv über das gesamte Jahr konstanter Kreditbetrag ermittelt205.
Die Gesamtverschuldung je Einwohner lag zwischen 676 und 1.056. Der rechnerische Mittelwert betrug 895.
Für das Jahr 2003 stellte sich die Situation gemäß Ansicht 59 dar.
205 Der Zinssatz für Kassenkredite in den geprüften Landkreisen lag ausgehend vom Zinssatz Anfang des Jahres 2001 und Ende des Jahres 2003 bei durchschnittlich 3,6 Prozent (4,9 Prozent und 2,1 Prozent im Wetteraukreis; 3,5 Prozent und 2,3 Prozent im Landkreis Offenbach; 5,8 Prozent und 3,2 Prozent im Landkreis Darmstadt-Dieburg; 4,5 Prozent und 2,4 Prozent im Landkreis Kassel). Der Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank als der geringste Referenzzins betrug im gleichen Zeitraum durchschnittlich 2,7 Prozent (4,26 Prozent am 1. Januar 2001; 3,62 Prozent am 31. Dezember 2001; 2,57 Prozent am 1. Januar 2002; 2,47 Prozent am 31. Dezember 2002; 1,97 Prozent am 1. Januar 2003; 1,22 Prozent am 31. Dezember 2003, vergleiche www.bundesbank.de/statistik/statistik_zeitreihen.php, Abruf am 8. Februar 2005, 13.00 Uhr). Der angesetzte Berechnungszins von 3,6 Prozent liegt damit in plausiblem Umfang über dem Referenzwert von 2,7 Prozent.