Veränderung als pauschale Mindereinnahme ausgewiesen
Veränderung als pauschale Mindereinnahme ausgewiesen
Wie schon in den vorangegangenen Jahren fiel der Jahresabschluss 2007 günstiger aus als nach dem Nachtragshaushaltsgesetz 2006/2007 (NHG 06/07) geplant. Die mit 174 Mio. vorgesehene Nettokreditaufnahme am Kreditmarkt wurde nicht in Anspruch genommen. Vielmehr konnten die Kreditmarktschulden um fast 2,5 Mrd. verringert werden. Dies resultiert allerdings nicht aus einer nachhaltigen strukturellen Veränderung im Landesetat, sondern ist mit 2 379 Mio. im Wesentlichen auf die Aufnahme eines inneren Darlehens zurückzuführen, das aus der Sonderrücklage aus dem Verkaufserlös der Aktien des Landes Berlin an der Landesbank Berlin Holding AG (Rücklage Risikoabschirmung, vgl. § 3 NHG 06/07) entnommen wurde. Außerdem konnten aus Vermögensaktivierungen Einnahmen von 789 Mio. erzielt werden. Die bereinigten Gesamteinnahmen waren um 588 Mio. und die bereinigten Gesamtausgaben um 282 Mio. höher als veranschlagt. Auch das Haushaltsjahr 2008 wurde mit einem gegenüber dem Haushaltsgesetz 2008/2009 (HG 08/09) günstigeren Ergebnis abgeschlossen. So belief sich die Netto-Tilgung auf 957 Mio. und war um 427 Mio. günstiger als geplant (vorläufiger Jahresabschluss der Senatsverwaltung für Finanzen, Stand: 06.01.09).
Für das Jahr 2009 mussten die Planungen mit dem NHG 09 erheblich korrigiert werden. Das Land kann nicht wie geplant mit der Tilgung der aufgelaufenen Schuldenlast fortfahren. Stattdessen ist eine Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt in Höhe von 899 Mio. vorgesehen.
Unabhängig von den finanziellen Auswirkungen der Finanzmarktkrise hatte der Senat mit der Finanzplanung 2008 bis 2012 gegenüber der vorherigen Finanzplanung bereits eine Verringerung der Primärüberschüsse vorgesehen. Im Jahr 2010 sollte die Reduzierung ca. 300 Mio. betragen. Gründe dafür sind insbesondere höhere Personalausgaben durch das Auslaufen des Anwendungstarifvertrages, ein Anstieg der Ausgaben im Kindertagesstättenbereich und die Anpassung der Ausgabenlinie bei den Transferausgaben.
Diese in der Finanzplanung 2008 bis 2012 dargestellte strukturelle Erhöhung der Ausgaben sowie der stufenweise Abbau der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen um ca. 2 Mrd. bis zum Jahr 2020 (vgl. T 17), die nach Auffassung des Senats ausgabenseitig ausgeglichen werden müssen, wiesen bereits auf die Notwendigkeit hin, ein weiterhin strenges Ausgabenregime zu praktizieren. Hinzu kommen die zusätzlichen, einen Landesanteil von insgesamt 158 Mio. - darunter vom Jahr 2010 an noch 88 Mio. - enthaltenden Ausgaben zur wirtschaftlichen Stabilisierung sowie zu erwartende Ausfälle bei den Steuereinnahmen. Beides - Ausgabenerhöhungen und Einnahmeausfälle - führt zu einer zusätzlichen Netto-Neuverschuldung, deren Höhe in den kommenden Jahren von Grad und Dauer einer wirtschaftlichen Rezession abhängig sein wird.
2. Primärsaldo
Zur Beurteilung der Finanzlage des Landes Berlin ist der Primärsaldo, also der Differenzbetrag zwischen Primäreinnahmen (bereinigte Gesamteinnahmen ohne Veräußerungserlöse) und Primärausgaben (bereinigte Gesamtausgaben ohne Zinsausgaben), ein aussagefähiger Indikator. 1315 A
Das Land Berlin erwirtschaftete seit dem Jahr 2006 Primärüberschüsse, die jedoch unterhalb der Zinsausgaben lagen.
Die Schuldentilgung in den Jahren 2007 und 2008 wurde damit teilweise nicht aus den laufenden Einnahmen, sondern aus Vermögensaktivierungen finanziert.
Bedingt durch die finanzpolitische Entwicklung sinkt im Jahr 2009 der Primärüberschuss wieder deutlich ab. Steuern
Die in Berlin erhobenen Gemeinschaftsteuern des Bundes, der Länder und der Gemeinden, die Landessteuern und die Gemeindesteuern sowie der Anteil Berlins an der von der Zollverwaltung im gesamten Bundesgebiet erhobenen Einfuhrumsatzsteuer haben sich wie folgt entwickelt.
Die vom Gesamtaufkommen nach Abzug des Bundesanteils verbleibenden Steuereinnahmen des Landes Berlin sind im Zeitraum 2005 bis 2008 kontinuierlich angestiegen: Ansicht 5: Steuereinnahmen Veränderung der Ist-Einnahmen gegenüber demSoll laut Haushaltsplan
Im Jahr 2008 sind die Ist-Einnahmen des Landes Berlin gegenüber dem Vorjahr um 625 Mio. gestiegen. Der Haushaltsansatz wurde um 331 Mio. übertroffen.
Die Entwicklung der für das Land Berlin wichtigen Steuerarten und die Berlin daran zustehenden Anteile für den Zeitraum 2005 bis 2008 sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. geführt.
Das Aufkommen an Umsatzsteuer hat sich gegenüber dem Vorjahr um 341 Mio. erhöht. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen haben sich die in Berlin erzielten Umsatzsteuereinnahmen sowie die vierteljährlichen Zwischenabrechnungen im Länderfinanzausgleich positiv auf die Höhe des Aufkommens ausgewirkt.
Bei der veranlagten Einkommensteuer haben sich im Jahr 2008 u. a. der sukzessive Wegfall der Eigenheimzulage sowie die erheblich zurückgegangenen Steuererstattungen in Zusammenhang mit der Durchführung von sog. Arbeitnehmerveranlagungen gemäß § 46 EStG aufkommenserhöhend ausgewirkt. Die Verminderung der Steuererstattungen dürfte u. a. auf der - zwischenzeitlich aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008 zurückgenommenen - Neufassung der Bestimmungen zur „Pendlerpauschale" und der eingeschränkten Abzugsfähigkeit der Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers durch das Steueränderungsgesetz 2007 vom 19. Juli 2006 beruhen.
Obwohl der Körperschaftsteuertarif vom Jahr 2008 an von 25 v. H. auf 15 v. H. gesenkt wurde, hat sich das Körperschaftsteueraufkommen gegenüber dem Vorjahr um 102 Mio. erhöht. Die Erhöhung des Aufkommens resultiert allein aus den dem Land Berlin im Wege der Zerlegung zugeflossenen Körperschaftsteueranteilen aus anderen Bundesländern.
Das Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag (insbesondere der Kapitalertragsteuer) hat sich gegenüber dem Vorjahr um immerhin 49 Mio. erhöht, da die anhaltend gute Gewinnsituation der Kapitalgesellschaften zu höheren Dividendenzahlungen und somit höheren Einnahmen aus der Kapitalertragsteuer geführt hat.
Das Aufkommen an Grund-, Grunderwerb- und Kraftfahrzeugsteuer ist für Berlin weiterhin eine wichtige Einnahmequelle und bildet eine bedeutende Grundlage für die Haushaltsplanungen des Landes. Während sich bei der Grund- und Kraftfahrzeugsteuer das Aufkommen im Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig verringert hat, ist der Rückgang bei der Grund-erwerbsteuer erheblich. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen, dass die Grundstücksnachfrage durch gewerbliche Investoren tendenziell nachgelassen hat und die Zahl der Erwerbsvorgänge zurückgegangen ist.
Für die Jahre 2009 bis 2012 ging Berlin bei der Erstellung der Finanzplanung 2008 bis 2012 noch von folgenden Steuereinnahmen aus.