Genehmigungsregime
Genehmigungsregime - Komplex von Methoden, mit dem der Einfluss des kapitalistischen Staates auf die außenwirtschaftlichen Beziehungen vorwiegend auf administrativem Wege durchgesetzt wird. Das Genehmigungsregime ermöglicht eine entsprechend den politischen und ökonomischen Zielen des jeweiligen Landes differenzierte Behandlung der Außenhandelswaren und Außenhandelspartner. Formen des Genehmigungsregime sind die Devisenzwangswirtschaft, die Genehmigungspflicht der Exporte und Importe über Außenhandelskontingente in Form von Ausfuhr- und Einfuhrkontingenten bzw. über Außenhandelslizenzen, die Kontrolle der Warenbewegung, aber auch direkte Eingriffe in die einzelnen Geschäftsabschlüsse hinsichtlich der zu vereinbarenden Bedingungen, der Anerkennung und Auslegung von Usancen usw. Ein strenges Genehmigungsregime liegt vor, wenn durch zentral gehandhabte Einzelgenehmigungsverfahren, bereits vor dem Geschäftsabschluss kontrolliert wird, ob die politischen und ökonomischen Ziele des jeweiligen Landes berücksichtigt worden sind. Ein aufgelockertes Genehmigungsregime gestattet die Durchführung der Außenhandelsgeschäfte auf Grund einer allg. Genehmigung und kontrolliert sie nachträglich. Durch das Genehmigungsregime wird die Geschäftstätigkeit im Außenhandel kompliziert. Oft trägt die Anwendung des Genehmigungsregime durch die imperialistischen Staaten, insbesondere gegenüber Handelspartnern aus sozialistischen Ländern, ausgeprägt diskriminierenden Charakter.