Gewerbeerlaubnis, Gewerbegenehmigung
Gewerbeerlaubnis, Gewerbegenehmigung - durch das zuständige örtliche Organ erteilte staatliche Erlaubnis zur Ausübung einer privaten Gewerbetätigkeit. Die Gewerbeerlaubnis, Gewerbegenehmigung setzt ein gesellschaftliches Bedürfnis und die persönliche Eignung des Antragstellers voraus. Außerdem muss er die materiellen Voraussetzungen besitzen. Zu Anträgen von Bürgern auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis oder Gewerbegenehmigung nimmt die Handwerkskammer des Bezirkes Stellung.