Gewerbeertrag
Gewerbeertrag - nach den Vorschriften des Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetzes ermittelter Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, ver- mehrt bzw. vermindert um bestimmte Zurechnungen (z. B. Dauerschuldzinsen) oder Kürzungen (z. B. 3 % vom Einheitswert des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes). Der Gewerbeertrag ist eine der Besteuerungsgrundlagen der Gewerbesteuer.