Gewinnverwendungsrechnung

Die Gewinnverwendungsrechnung ist eine Berechnung von Beträgen, die sich auf den Jahresüberschuss beziehen. Sie werden teilweise ausgeschüttet und verbleiben zum Teil im Unternehmen. Die Höhe und die Form der Aufteilungsrechnung ist hierbei vom Gesetzgeber vorgegeben. Fünf Prozent des Jahresüberschusses müssen deshalb um den Verlustvortrag des Vorjahres vermindert und in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Sie muss zusammen mit der Kapitalrücklage mindestens zehn Prozent betragen. Allerdings kann hier gemäß Satzung auch ein höherer Betrag gültig sein. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Hälfte des Jahresüberschusses in einer anderen Form als Rücklage einzustellen. Auch ein Verlustvortrag kann im voraus berücksichtigt werden. Darüber hinaus verbleibt ein Restgewinn. Bei Kapitalgesellschaften wird in der Hauptversammlung über die Verwendung der Gelder bestimmt. Hierfür unterbreitet der Vorstand einen Vorschlag, wie die Mittel zu verwenden sind.