Grundgebühr

Grundgebühr - im Fernsprech- und Fernschreibwesen der vom Teilnehmer laufend erhobenes Entgelt für die Bereitstellung von Einrichtungen im Fernsprech- und im Telexdienst. Durch die Grundgebühr werden abgegolten: im Fernsprechdienst a) das Bereithalten der technischen Einrichtungen in der Vermittlungsstelle, b) das Bereithalten der Amtsleitung, c) bei Hauptanschlüssen ohne Nebenstellen die Bereitstellung eines gewöhnlichen Sprechapparates; im Telexdienst für Telexanschlüsse a) das Bereithalten der technischen Einrichtungen beim Telexamt, b) das Bereithalten der Anschlussleitung sowie das Instandhalten des Fernschreibers und des Fernschaltgerätes, c) für Nebenanschlüsse das Instandhalten des Fernschreibers, und des Fernschaltgerätes. Die Höhe der Grundgebühr ist im Fernsprechdienst gestaffelt nach der Zahl der zur Ortsgesprächs- gebühr erreichbaren Hauptanschlüsse. Im Telexdienst bestehen einheitliche Sätze für Telexanschlüsse bzw. für Nebenanschlüsse.