Höchstwertprinzip

Höchstwertprinzip - Bewertungsgrundsatz für den Ausweis von Aktivposten in buchhalterischen Bilanzen kapitalistischer Betriebe, durch den die obere Bewertungsgrenze gezogen wird und Oberbewertungen verhindert werden sollen. Das Höchstwertprinzip ist Ausdruck des in der kapitalistischen Bilanzierung geforderten Prinzips der Vorsicht. Danach darf sich ein Unternehmer nicht reicher, wohl aber ärmer rechnen. Ein über der Bewertungsgrenze vorgenommener Wertansatz ist unzulässig und wird als Bilanzfälschung betrachtet. Unterbewertungen sind dagegen zulässig. Das Höchstwertprinzip ist für Handels- und Steuerbilanzen maßgebend und wird auch als Bewertungsprinzip für die Schulden definiert. Bei niedrigerem Zeitwert ist der höhere Entstehungswert der Schulden beizubehalten. Bei höherem Zeitwert ist mit diesem zu bewerten.