Honorarvertrag
Honorarvertrag - vertragliche Vereinbarung über eine Tätigkeit zur Aus- und Weiterbildung von Hoch- und Fachschulkadern, zur Erweiterung und Vertiefung der Allgemeinbildung anderer Werktätiger, zur Ausbildung von Lehrlingen oder zur Aus- und Weiterbildung von Werktätigen bis zur Meisterqualifikation. Im Honorarvertrag sind Inhalt, Umfang und Dauer der Tätigkeit und die Höhe des Honorarsatzes festzulegen. Zu honorieren sind z. B. Unterrichtstätigkeit, Vorlesungen, Vorträge, Seminare, Übungen, Konsultationen, Anleitung und Betreuung, Durchführung mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfungen, Gutachten und Beurteilungen von Abschlussarbeiten. Werktätige benötigen zur Ausübung einer Honorartätigkeit die Zustimmung des Leiters ihres Betriebes.