Scheckinkasso
Scheckinkasso - Einzug des Scheckbetrages durch ein Geldinstitut, nachdem - unter Vorbehalt des Gegenwerteinganges - die Gutschrift auf dem Verrechnungskonto des Begünstigten bzw. die Barauszahlung erfolgt ist.
Scheckinkasso - Einzug des Scheckbetrages durch ein Geldinstitut, nachdem - unter Vorbehalt des Gegenwerteinganges - die Gutschrift auf dem Verrechnungskonto des Begünstigten bzw. die Barauszahlung erfolgt ist.